Infos zum Stand beim Sternenzauber vom 02. – 07.12.2025 

 (Auszug aus dem Teilnehmervertrag mit der Kirchengemeinde) 

Mit „Teilnehmer“ ist unsere Kirchengemeinde als Vertragspartner genannt. Damit wir die Bedingungen des Vertrages erfüllen können, sind wir natürlich auf Euch als „Bespieler*innen“ der Hütte angewiesen, insbesondere in den Punkten 2, 4 und 5. 

1. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer für den gebuchten Zeitraum im Rahmen des
„Sternenzaubers“ Haltern am See 2025 eine Holzverkaufshütte zur Nutzung zur Verfügung.  Die Maße der Hütten sind ca. 3 x 2,20 m tief, bzw. 2,25 x 1,95 tief. Der Veranstalter stattet die Hütten voraussichtlich mit Stromverteiler und Basislicht aus. Die Hütten sind nicht beheizt.
 
2. Nutzung & Öffnungszeiten
Die Hütte ist im gebuchten Zeitintervall in den Kernzeiten durchgehend zu besetzen.
Die Kern-Öffnungszeiten der Hütten sind:
● wochentags: 14:00 – 18:30 Uhr
● samstags: 10:00 – 18:00 Uhr
● sonntags: 13:00 – 18:00 Uhr.
Die Hütte kann auch früher bzw. länger geöffnet sein; dies liegt im Ermessen des Teilnehmers.
Die maximale Öffnungszeit ist jedoch 22.00 Uhr.
Der Teilnehmer ist für Betrieb, Organisation und Besetzung eigenverantwortlich.
Die Hütte ist nach Betriebsende täglich zu verschließen. Der übergebene Schlüssel ist sorgfältig
aufzubewahren und nach Beendigung des Mietzeitraums zurückzugeben.
Am Tag vor bzw. nach dem gebuchten Zeitraum findet der Wechsel der Teilnehmer statt. Dieser
Tag ist kein Verkaufstag. Die Hütte ist bis 11:00 Uhr zu räumen und ab 11:00 Uhr vom folgenden
Teilnehmer belegbar. Es erfolgt die Rückgabe bzw. Übernahme der Hütte.
Der Veranstalter führt dazu jeweils ein Protokoll.

4. Haftung & Verantwortung
Der Teilnehmer trägt das volle Risiko und die Haftung für Betrieb, Waren, Ausstattung und Inhalt
der Hütte.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste, Einbruch, Diebstahl oder
sonstige Risiken.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
● lebensmittelrechtliche Bestimmungen (LMHV, Hygieneverordnung),
● Vorschriften zum Ausschank alkoholischer Getränke (Jugendschutzgesetz, GastG),
● ggf. erforderliche Genehmigungen, Nachweise oder Schulungen (z. B. Gesundheitszeugnis).
Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften sowie für die
rechtzeitige Information bei den zuständigen Behörden.

5. Sauberkeit & Ordnung
Während der gesamten Dauer der Nutzung hat der Teilnehmer für Sauberkeit an und in der Hütte 
zu sorgen. 
Anfallender Müll ist täglich eigenständig zu entsorgen.